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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 352/17

Datum:
06.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 352/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0406.4A352.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 1720/16
 
Tenor:

Die Anträge der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.12.2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf werden als unzulässig verworfen.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 986,19 Euro festgesetzt.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7
 

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