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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 338/14

Datum:
13.02.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 338/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0213.4A338.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 3196/12
 
Tenor:

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 17.12.2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird eingestellt, soweit es die Klägerin zu 1. betrifft.

Das Verfahren wird insgesamt eingestellt, soweit es den Kläger zu 2. betrifft. Insoweit ist das auf die mündliche Verhandlung vom 17.12.2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wirkungslos.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf 11.000,00 EUR festgesetzt.

 
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