Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 1852/14

Datum:
16.10.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4 Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 1852/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1016.4A1852.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 2326/14
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.7.2014 ist wirkungslos, soweit er das Verhältnis zwischen der Klägerin zu 2., der Beklagten und dem Beigeladenen betrifft.

Die Beklagte trägt die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen unter Einbeziehung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung die Beklagte, die Klägerin zu 1. und der Kläger zu 3. jeweils ein Drittel der Gerichtskosten, die Beklagte zudem die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2. Im Übrigen findet eine Erstattung der den Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten nicht statt.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank