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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 171/16.A

Datum:
09.01.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 171/16.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0109.4A171.16A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 K 5759/14.A
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.      aus Bonn wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.12.2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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