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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 1652/16.A

Datum:
30.11.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 1652/16.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1130.4A1652.16A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 5 K 5466/15.A
 
Tenor:

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren wird abgelehnt.

Das Klageverfahren wird eingestellt.

Das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14.6.2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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