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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 1587/17

Datum:
31.08.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 1587/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0831.4A1587.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 3 K 453/16
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.5.2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 500,00 Euro festgesetzt.

 
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