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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 153/15

Datum:
21.08.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 153/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0821.4A153.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 3 K 1537/14
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3.12.2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 3.12.2014 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Das Verfahren über die Streitwertbeschwerde ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 1.000,00 Euro festgesetzt.

 
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