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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 91/17

Datum:
09.03.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 91/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0309.1B91.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 13 L 1242/16
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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