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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1354/16

Datum:
08.03.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1354/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0308.1B1354.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1949/16
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 9.000 Euro festgesetzt.

 
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