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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1627/16

Datum:
19.01.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 1627/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0119.1A1627.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 4512/14
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster und zweiter Instanz jeweils auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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