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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 678/17

Datum:
21.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 678/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0721.19B678.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 2051/17
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. Mai 2017 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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