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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 132/16

Datum:
11.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 132/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0411.16E132.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 K 1047/15
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 15. Januar 2016 geändert.

Dem Kläger wird zur Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens Prozesskostenhilfe - ohne Ratenzahlung - bewilligt und Rechtsanwalt L.     E. X.    aus Q.         beigeordnet, soweit sich die Klage darauf richtet, den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 12. März 2015 zu verpflichten, dem Kläger vorbehaltlich einer noch abzulegenden Fahrprüfung und der Vorlage eines ausgefüllten und unterschriebenen Gesundheitsfragebogens die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse AM zu erteilen.

Soweit der Kläger mit seiner Klage die vorbehaltlose Erteilung einer Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse AM begehrt, wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens werden nicht erstattet.

 
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