Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 722/17

Datum:
17.08.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 722/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0817.15B722.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 17 L 3182/16
Schlagworte:
Weiter Anlagenbegriff Bauprogramm Kanalerneuerung Verkehrsberuhigter Bereich Wirtschaftlicher Vorteil
Normen:
KAG NRW § 8
Leitsätze:

Stellt die Straßenbaubeitragssatzung auf den weiten Anlagenbegriff ab, ergibt sich die konkrete räumliche Abgrenzung der Anlage grundsätzlich aus dem Bauprogramm.

Die technische Lebensdauer eines Schmutzwasserkanals aus Beton/Stahlbeton beträgt 30 bis 50 Jahre, diejenige eines Regenwasserkanals aus Beton/Stahlbeton 40 bis 60 Jahre.

Wirtschaftliche Vorteile können sich bei der Anlegung einer verkehrsberuhigten Mischfläche aus der durch eine solche Maßnahme angestrebten Beruhigung der Verkehrssituation ergeben. Wird durch die Umgestaltung der Anlage der Durchgangsverkehr nahezu aus der Straße herausgenommen, führt die dadurch bedingte Verringerung der von der Straße ausgehenden Immissionen dazu, dass sich der Wohnwert der angrenzenden Grundstücke erhöht.

Ein wirtschaftlicher Vorteil kann zu verneinen sein, wenn bei Beendigung der Ausbaumaßnahme feststeht, dass infolge der Verwendung mangelhaften Materials keine intakte und auf lange Zeit haltbare Anlage zur Verfügung gestellt wird. Dies kann der Fall sein, wenn sich unmittelbar nach Fertigstellung ein Mangel der Anlage herausstellt, dessen Beseitigung auf eine neuerliche Durchführung des Ausbaus hinausliefe, die Anlage dadurch also in ihrem Gebrauchswert für einen mehr als unerheblichen Zeitraum insgesamt entwertet - d. h. unbrauchbar gemacht - würde.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.346,73 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank