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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 687/15

Datum:
17.02.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 A 687/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0217.15A687.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 K 1863/14
Schlagworte:
Anschluss- und Benutzungszwang Überlassungspflicht Niederschlagswasser Anfallen Schotterfläche Abflusswirksamkeit
Normen:
WHG § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; LWG NRW a. F.§§ 51 ff. (LWG NRW n. F. §§ 48 f.)
Leitsätze:

Unter befestigten Flächen i.S.v. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG sind Verdichtungen von Erdoberflächen zu verstehen wie z. B. Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, die ein Versickerungshindernis darstellen, weil sie die Versickerungsfähigkeit gegen-über dem natürlichen Zustand einschränken.

§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG setzt weiter voraus, dass das aus Niederschlägen stammende Wasser von den befestigten Flächen abfließen können muss, um so ein Schutzgut des Wasserwirtschaftsrechts erreichen und - etwa durch Überschwem-mungen - gefährden zu können. Dieses Abfließen muss „gesammelt“ geschehen. Entscheidend ist dafür nicht, ob das Niederschlagswasser bis zur Grundstücksgrenze geführt wird, sondern lediglich, ob es nach dem Niederschlag auf bebauten oder befestigten Flächen abfließt und gesammelt wird. Eine besondere, zumal technische Vorrichtung wie eine Regenrinne oder ein Fallrohr, ist insofern nicht zwingend.

Auf einer Fläche fällt i.S.v. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG Niederschlagswasser an, wenn diese Fläche wegen ihrer - vollständigen oder teilweisen - Wasserundurchläs-sigkeit abflusswirksam ist.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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