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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 1812/16

Datum:
24.11.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 A 1812/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1124.15A1812.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 6462/14
Schlagworte:
Erschließungsbeitrag Erschließungsanlage Festsetzungsverjährung Endgültige Fertigstellung Grundsatz von Treu und Glauben Gebot der Belastungsklarheit- und vorhersehbarkeit Eintritt der Vorteilslage
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; AO § 169 Abs. 1
Leitsätze:

Die Erhebung eines Erschließungsbeitrags verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sie dem verfassungsrechtlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit widerspricht. Dies ist der Fall, wenn seit dem Eintritt der tat-sächlichen Vorteilslage ein so langer Zeitraum verstrichen ist, dass eine Beitragsbelastung objektiv unzumutbar ist.

Unter Rückgriff auf die in § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG NRW zum Ausdruck kommende Wertung, die Durchsetzbarkeit des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers in Anlehnung an die längste im Zivilrecht vorgesehene Verjährungsfrist zu beschränken, ist nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Jahren seit Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage von einer Treuwidrigkeit auszugehen.

Die tatsächliche Vorteilslage ist eingetreten, sobald eine Erschließungsanlage den an sie zu stellenden technischen Anforderungen entspricht; dies ist jedenfalls der Fall, wenn alle tatsächlichen Merkmale der endgültigen Herstellung erfüllt sind.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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