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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 2274/16

Datum:
22.02.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 A 2274/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0222.14A2274.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 746/16
Leitsätze:

Es begegnet keinen Bedenken, dass Mitarbeiter des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen bei der Erstellung der Prüfungsfragen zur Ärztlichen Prüfung Hilfstätigkeiten für die hierzu berufenen Sachverständigen leisten.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens auf Zulassung der Berufung einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf Zulassung der Berufung auf 15.000,- € festgesetzt.

 
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