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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 975/17.A

Datum:
10.10.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13 Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 975/17.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1010.13A975.17A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 6390/16.A
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. März 2017 wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E.         , C.    , wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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