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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 94/17

Datum:
14.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 94/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0714.12E94.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 K 2868/15
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S.    aus O.               bewilligt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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