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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 607/17

Datum:
12.09.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 607/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0912.12E607.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 26 L 2775/17
 
Tenor:

1. Die Beschwerde gegen den Beschluss vom 10. Juli 2017 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

2. Die Beschwerde gegen Nummer 1 des Beschlusses vom 13. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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