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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 646/17

Datum:
13.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 646/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0713.12B646.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 2193/17
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, nachdem der Antragsteller und die Antragsgegnerin das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12. Mai 2017 ist wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen werden dem Antragsteller auferlegt.

 
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