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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 528/17

Datum:
18.05.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 528/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0518.12B528.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 1446/17
 
Tenor:

1. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt K.      beigeordnet.

2. Der angefochtene Beschluss wird geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Inobhutnahmebescheid der Antragsgegnerin vom 22. März 2017 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen.

 
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