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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1529/16

Datum:
21.02.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1529/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0221.12B1529.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 4126/16
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2016 ist wirkungslos.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner mit Ausnahme der dem Beigeladenen entstandenen Kosten, die dieser selbst trägt.

 
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