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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1265/17

Datum:
06.11.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1265/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1106.12B1265.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 26 L 3003/17
 
Tenor:

Das Verfahren wird aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. September 2017 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller.

 
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