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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 119/17

Datum:
02.02.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 119/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0202.12B119.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 6 L 18/17
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Q.       aus N.       bewilligt.

Der angefochtene Beschluss wird geändert, soweit der Antrag abgelehnt worden ist.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig - längstens bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren 6 K 74/17 - Hilfe gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in Form der Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung zu gewähren.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen.

 
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