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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2454/16

Datum:
07.12.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 A 2454/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1207.12A2454.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 22 K 3069/15
 
Tenor:

Das angegriffene Urteil wird geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 5.115,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 22. Mai 2015 zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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