Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2373/15

Datum:
24.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2373/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0724.12A2373.15.00
 
Vorinstanz:
Sozialgericht Aachen, 7 K 248/15
 
Tenor:

Der Verfahren, soweit es noch in der Berufungszulassungsinstanz anhängig ist, wird eingestellt.

Das verwaltungsgerichtliche Urteil ist im Umfang der zuvor bezeichneten Verfahrenseinstellung wirkungslos.

Die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens tragen die Klägerin zu 81 % und der Beklagte zu 19 %.

Die erstinstanzliche Kostenentscheidung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 76 % und der Beklagte zu 24 %.

Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 15.613,38 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank