Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 60/17.A

Datum:
28.04.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11 Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 A 60/17.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0428.11A60.17A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2a K 7801/16.A
 
Tenor:

Die Berufung wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank