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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 193/17

Datum:
24.07.2017
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 193/17
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2017:0724.10B193.17.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 2250/16
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.600,00 Euro festgesetzt.

 
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