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Oberverwaltungsgericht NRW, 9 E 73/16

Datum:
03.02.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 E 73/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0203.9E73.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 2955/15
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H.      aus L.    beigeordnet.

Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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