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Oberverwaltungsgericht NRW, 9 E 57/16

Datum:
01.02.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 E 57/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0201.9E57.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 16 K 4288/15
 
Tenor:

Die angefochtene Streitwertfestsetzung wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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