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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 E 489/16

Datum:
28.06.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 E 489/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0628.7E489.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 28 K 8143/15
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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