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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 958/15

Datum:
12.05.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 958/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0512.7B958.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 719/15
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7500 € festgesetzt.

 
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