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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 683/16

Datum:
01.08.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 683/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0801.7B683.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1110/16
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert; der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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