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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1396/15

Datum:
09.08.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1396/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0809.7B1396.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1098/15
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die  Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.

 
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