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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1344/16

Datum:
02.12.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1344/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1202.7B1344.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 2657/16
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16.11.2016 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Köln 23 K 9950/16 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 23.8.2016 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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