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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 2175/15

Datum:
28.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 2175/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1028.7A2175.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 K 4329/11
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,00 Euro festgesetzt.

 
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