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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 856/15

Datum:
11.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 856/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0111.6E856.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 6217/14
Schlagworte:
Rechtsverhältnis Rechtsweg Verweisung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des ehemaligen Geschäftsführers des C. NRW gegen die Verweisung eines die Gewährung von Rechtsschutz für ein Ermittlungsverfahren betreffenden Rechtsstreits an das Landgericht.

Zur Abgrenzung öffentlich-rechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

 
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