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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 392/16

Datum:
15.06.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 392/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0615.6E392.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 1304/14
Schlagworte:
Notwendigkeit Hinzuziehung Bevollmächtigter Vorverfahren
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 
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