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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 118/16

Datum:
09.03.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 118/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0309.6E118.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 1304/14
Schlagworte:
Streitwert Rechtsschutzbedürfnis
Leitsätze:

Unzulässige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der nicht kostenpflichtigen Klägerin auf Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwertes.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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