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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 920/16

Datum:
14.09.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 920/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0914.6B920.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 508/16
Schlagworte:
Umsetzung Amtsangemessene Beschäftigung Dienstposten
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Verwaltungsdirektorin, die im Wege der einstweiligen Anordnung ihre amtsangemessene Beschäftigung sowie die Umsetzung auf einen entsprechenden Dienstposten begehrt.

In der Übertragung eines bestimmten Aufgabenkreises an einen Beamten liegt eine Dienstpostenübertragung, auch wenn dieser Dienstposten im Organisationsplan der Behörde nicht verzeichnet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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