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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 892/16

Datum:
14.09.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 892/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0914.6B892.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 698/16
Schlagworte:
Entlassung Probezeitbeurteilung Bewährungsfeststellung
Leitsätze:

Erfolgreicher Antrag einer Landesverwaltungsrätin auf Wiederherstellung der auf-schiebenden Wirkung ihrer Klage gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt

 
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