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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 890/16

Datum:
18.08.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 890/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0818.6B890.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 573/16
Schlagworte:
Stellenbesetzung Abbruchentscheidung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Oberstudiendirektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens für eine Schulleiter-stelle mit dem bestehenden Bewerberkreis begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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