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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 874/16

Datum:
26.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 874/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1026.6B874.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 564/16
Schlagworte:
Auswahlverfahren Beförderung Chancenlosigkeit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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