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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 833/16

Datum:
18.08.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 833/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0818.6B833.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 392/16
Schlagworte:
Rechtsschutzbedürfnis Rechtsschutzinteresse
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Oberstudiendirektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung seine Einbeziehung in ein Stellenbesetzungsverfahrens für eine Schullei-terstelle sowie deren vorläufige Freihaltung begehrt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt

 
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