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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 819/16

Datum:
24.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 819/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1024.6B819.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1128/16
Schlagworte:
Stellenbesetzung Schulleiter Ausschreibung Eignungsfeststellungsverfahren
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Studiendirektors in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

 
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