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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 703/16

Datum:
27.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 703/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0727.6B703.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1257/16
Schlagworte:
Untersuchungsanordnung Gesundheitsamt Örtliche Zuständigkeit
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters, dessen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darauf gerichtet ist, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht Folge leisten zu müssen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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