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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 698/16

Datum:
28.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 698/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0728.6B698.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1073/16
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Widerruf Charakterliche Eignung Entlassung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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