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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 678/16

Datum:
22.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 678/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0722.6B678.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 312/16
Schlagworte:
Auswahlerwägungen Dokumentation Konkurrentenmitteilung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesprochene vorläufige Untersagung, die zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen.

Zum Inhalt einer sog. Konkurrentenmitteilung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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