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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 667/16

Datum:
25.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 667/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0725.6B667.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1278/16
Schlagworte:
Altersteilzeit Ermessen
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Stadtoberinspektorin, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt, mit der der Dienstherr zur Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell verpflichtet wird.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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