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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 642/16

Datum:
05.09.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 642/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0905.6B642.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 417/16
Schlagworte:
Auswahlverfahren Beförderung Bestenauslese Beurteilungsverfahren Erstbeurteiler Eigene Anschauung Zweistufigkeit Maßstabskonferenz Quervergleich
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Es ist mit den für die Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klima-schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW gel-tenden Beurteilungsrichtlinien nicht vereinbar, wenn die Erstbeurteilenden in der Maßstabskonferenz aufgrund eines die gesamte Vergleichsgruppe einbeziehenden Quervergleichs die Gesamturteile der zu beurteilenden Beamten absprechen.

Verlangen die Beurteilungsrichtlinien, dass sich der Erstbeurteilende aus eigener An-schauung ein Urteil über den von ihm zu beurteilenden Beamten bilden kann, genü-gen allein durch Dritte vermittelte Kenntnisse über den Beamten nicht.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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